Zeithonorar

Wir bieten unseren Mandanten verschiedene Honorarmodelle an, darunter auch das Zeithonorar. Dieses Modell zeichnet sich durch seine Transparenz aus, da Sie nur für den tatsächlich geleisteten Aufwand bezahlen. Wenn wir mit Ihnen ein Zeithonorar vereinbaren, berechnen wir unsere Vergütung ausschließlich auf Basis des Aufwands, den wir für die Bearbeitung des Mandats benötigen.


Abrechnung
nach dem RVG

Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens sind wir verpflichtet, mindestens die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Rechnung zu stellen. Diese werden auf Basis des Streitwerts und der entsprechenden Gebührensätze berechnet. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Gebühren auch für außergerichtliche Angelegenheiten.

Pauschalhonorar

Wenn der Arbeitsaufwand für eine Angelegenheit im Vorfeld bereits bestimmbar und planbar ist, kann es sinnvoll sein, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Eine solche Vereinbarung bietet Ihnen Planungssicherheit in Bezug auf die Anwaltskosten.


Abrechnung mit der
Rechtsschutz-
versicherung

In vielen Fällen werden unsere anwaltlichen Leistungen von Rechtsschutzversicherungen erstattet. Wir kümmern uns in diesem Fall um die Erstattung durch Ihre Rechtsschutzversicherung, etwa bei der Vertretung im Rahmen eines Arbeitsrechtsprozesses oder bei vielen verkehrsrechtlichen Streitigkeiten.