Bleiben Sie gelassen und übergeben Sie die Abwicklung Ihren Anwälten. Die Kanzlei Sichalla & Coll. hat den schnellen Online-Draht zu den unterschiedlichen Versicherern. Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Recht auf Ihrer Seite. Rufen Sie einfach in der Kanzlei an oder nutzen Sie die anderweitgen Kontaktmöglichkeiten unter www.rasichalla.de. Leiten Sie einfach sämtliche Unterlagen an uns weiter. Wir melden dann den Schaden der gegnerischen Versicherung und übernehmen die weitere Korrespondenz für Sie, damit Sie möglichst schnell zu Ihrem Recht kommen.
Zunächst einmal sollte ein unabhängiger Sachverständiger den Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachten und bewerten. Gerne empfehlen wir Ihnen die richtigen Experten.
Liegt ein Gutachten vor, leiten wir es an die gegnerische Versicherung weiter. Auf etwaige Angebote der Versicherung müssen Sie nicht und sollten Sie auch nicht eingehen. Bei kleineren Schäden reicht in der Regel schon ein Kostenvoranschlag mit Bildern. Fragen Sie im Einzelfall in der Kanzlei nach, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht.
Bei der Schadensbehebung haben Sie die Wahl. Reparatur, Teilreparatur oder Neuanschaffung: Wir helfen Ihnen, den für Sie sinnvollsten Weg der Schadensbehebung zu finden und bei der gegnerischen Versicherung durchzusetzen. Reichen Sie lediglich sämtliche Belege und Rechnungen zum Unfall bei der Kanzlei ein.
Verzichten Sie auf eine Reparatur oder entscheiden Sie sich für eine Teilreparatur, reicht auch das Gutachten eines Sachverständigen und Sie bekommen Ihr Geld.
Ist Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht mehr fahrbereit, steht Ihnen ein Mietwagen zu. Wenn Sie kein Fahrzeug benötigen, haben Sie Anspruch auf einen Nutzungsausfall in Form von Geld. Sie entscheiden, ob Sie einen Mietwagen oder lieber das Geld nehmen. Sprechen Sie sich in jedem Fall mit uns ab, damit der Ausfall Ihres Fahrzeugs in voller Höher ersetzt wird und Ihnen keine Mehrkosten entstehen.
Hat man Sie bei einem Unfall verletzt, steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Verletzungen und der Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Außerdem werden Ihnen Praxisgebühren und Medikamentenzuzahlungen erstattet. Scheuen Sie sich bei Beschwerden bitte nicht, zum Arzt zu gehen! Wir betreuen Sie auch zu allen Fragen rund ums Schmerzensgeld und Verdienstausfall, damit Ihnen alles in angemessener Höhe bezahlt wird.
Wurde Ihr Fahrzeug so stark beschädigt, dass Sie bei einem Verkauf trotz Reparatur einen geringeren Preis bekommen, sollten Sie sich die Wertminderung ersetzen lassen. Die Höhe der Wertminderung kann meistens dem Sachverständigengutachten entnommen werden. Überschlägig können wir aber auch die Wertminderung für Sie berechnen. In jedem Fall setzen wir uns dafür ein, dass Ihnen eine angemessene Summe für den „kaufmännischen“ Minderwert Ihres Fahrzeuges erstattet wird.